Gesetzliche Gewährleistung
In der Schweiz beträgt die reguläre Frist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre. Melden Sie Mängel umgehend. Vereinbarte Bedingungen und zwingende Rechte bleiben anwendbar.
Bei Gebrauchtwaren in der Schweiz erfordert eine Verkürzung auf ein Jahr eine gültige Vereinbarung vor dem Kauf; diese Seite verkürzt keine Frist. Zugesicherte Eigenschaften und arglistig verschwiegene Mängel bleiben geschützt.
Rücksendung und Widerruf
In der Schweiz besteht kein allgemeines Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Rückgaben bei Meinungsänderung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, vorbehaltlich zwingender Rechte.
Freiwillige Garantie
Eine zugesagte freiwillige Garantie ergänzt Ihre gesetzlichen Rechte. Dauer und Umfang stehen im Angebot, Kostenvoranschlag oder den Verkaufsunterlagen.
Die Reparaturgarantie gilt für die vereinbarte Arbeit, nicht automatisch für alle Bauteile. Günstigere anwendbare Werbezusagen werden berücksichtigt.
Anfrage stellen
Geben Sie bei Anfragen Bestellung, SKU und Problem an. Schützen Sie das Gerät und bewahren Sie den Versandbeleg auf.
Kontaktieren Sie den Verkäufer über die Angaben auf Ihrer Rechnung.
Fotos, Originalverpackung und Auspackvideos sind keine allgemeinen Voraussetzungen Ihrer Rechte. Fremdeingriffe heben Garantien nicht automatisch auf; nach Lieferung verursachte Schäden sind von gedeckten Mängeln zu unterscheiden.